Höhere Strafen für Einbrüche in Häuser und Wohnungen

Innenministerin Mikl-Leitner und Justizministerin Karl: Höhere Strafen bei Einbruchsdiebstählen

 

Wien (OTS) – Das derzeitige Strafgesetzbuch sieht, was den
Strafrahmen für Einbrüche betrifft, keine Unterschiede in Bezug auf
die Art der Tatbegehung vor. Ein Einbruch wird grundsätzlich mit
einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft –
egal, ob ein Täter ein Fahrradschloss aufbricht oder mit Gewalt in
eine Wohnung eindringt. “Jeder Einbruch ist einer zu viel. Daher hat
für mich die Bekämpfung der Einbruchskriminalität Priorität.
Einbrüche in Wohnräume sind nicht vergleichbar mit einem
Fahrraddiebstahl. Daher brauchen wir hier eine klare Differenzierung
beim Strafausmaß”, sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner
bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Dr.
Beatrix Karl am 2. September 2013 in Wien. “Unser Ziel ist es, bei
Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäusern die Mindeststrafe zu erhöhen.
Wenn der Einbruch von zwei oder mehreren Mitgliedern einer
kriminellen Vereinigung begangen wird, soll die Höchststrafe
ebenfalls hinaufgesetzt werden.”

“Vor allem Einbrüche in private Räumlichkeiten werden von Betroffenen
als besonders belastend empfunden. Auf diesen Umstand wollen wir im
Strafrecht reagieren und stärker differenzieren”, sagte
Justizministerin Dr. Beatrix Karl. Diese Änderung ist Teil des
Reformprozesses “StGB 2015”, der im Februar im Justizministerium
gestartet wurde. Ziel ist es, das Strafgesetzbuch auf den neuesten
Stand zu bringen. Das gesamte österreichische Strafgesetzbuch wird
derzeit von einer Expertenkommission evaluiert.

Um die Einbruchskriminalität effektiv zu bekämpfen, setzt die Polizei
sehr stark auf den Bereich Prävention. 800
Kriminalpräventionsbeamtinnen und -beamte haben im vergangenen Jahr
über 22.500 Österreicherinnen und Österreicher über Schutzmaßnahmen
in den eigenen vier Wänden beraten. Ein Schwerpunkt liegt in der
Nachbetreuung von Einbruchsopfern. Außerdem gibt es eine verstärkte
Polizeipräsenz in Risikobereichen sowie eine intensive Tatortarbeit.
“Die aktuelle Kriminalitätsstatistik zeigt, dass unsere Maßnahmen
greifen. Im ersten Halbjahr 2013 konnten wir gegenüber dem
Vergleichszeitraum im Vorjahr einen Rückgang von Einbrüchen in
Wohnungen und Wohnhäusern verzeichnen”, sagte Mikl-Leitner.

Quelle: APA OTS, http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130902_OTS0063/hoehere-strafen-fuer-einbrueche-in-haeuser-und-wohnungen (02.09.2013)

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